5. In der Beschwerdeantwort vom 7. Oktober 2024 beantragte das Konkursamt, die Beschwerde sei abzuweisen. Eventualiter sei den Beschwerdeführern die Frist zur Leistung des Kostenvorschusses wiederherzustellen und durch das Gericht eine neue Frist anzusetzen (act. 3). Seite 3/5 Erwägungen 1. Die Beschwerdeführer bringen – zusammengefasst – Folgendes vor (vgl. act. 1):