4. Mit Eingabe vom 1. Oktober 2024 reichten die Beschwerdeführer bei der II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs Beschwerde wegen Rechtsverweigerung ein. Sie beantragten, das Konkursamt sei anzuweisen, den Beschwerdeführern die Zahlungsangaben für die Leistung der Sicherheit mitzuteilen und nach der Leistung der Sicherheit das Konkursverfahren durchzuführen (act. 1).