Mit E-Mail vom 24. September 2024 teilte das Konkursamt den Beschwerdeführern mit, die Abklärungen seien negativ verlaufen. Weder sei es dem Amt gesetzlich erlaubt, einen verspätet eingegangenen Kostenvorschuss anzunehmen, noch hätten seine Bemühungen dazu geführt, dass nachträglich entdeckte Vermögenswerte hätten aufgefunden und zur Konkursmasse hinzugezogen werden können. Das Konkursverfahren gelte daher als mangels Aktiven eingestellt (act. 1/3).