Der Rechtsvertreter der Beschwerdeführer reagierte gleichentags und bekräftigte, dass die Beschwerdeführer die Sicherheit leisten würden, sobald sie die Zahlungsangaben erhalten würden. Am 12. März 2024 erklärte das Konkursamt, es habe übersehen, dass die Beschwerdeführer nach den Zahlungsangaben für die Leistung der Sicherheit von CHF 5'000.00 gefragt hätten, weshalb die Wiedereröffnung des Konkursverfahrens geprüft werde. Mit E-Mail vom 24. September 2024 teilte das Konkursamt den Beschwerdeführern mit, die Abklärungen seien negativ verlaufen.