3. Mit E-Mail vom 1. März 2024 teilten die Beschwerdeführer dem Konkursamt mit, dass sie die Durchführung des Konkursverfahrens verlangten und bereit seien, die Sicherheit in der Höhe von CHF 5'000.00 zu leisten (act. 1/6). Am 4. März 2024 antwortete das Konkursamt, das Konkursverfahren über die Schuldnerin sei mangels Aktiven eingestellt worden. Der Rechtsvertreter der Beschwerdeführer reagierte gleichentags und bekräftigte, dass die Beschwerdeführer die Sicherheit leisten würden, sobald sie die Zahlungsangaben erhalten würden.