4. Die Beschwerdeführer verlangen, die "Verfügung" des Gläubigerausschusses der AE.________ AG in Liq. vom 24. September 2024 sei zu kassieren und an den Gläubigerausschuss gemäss den Instruktionen des Obergerichts zurückzuweisen. 4.1 Sie machen geltend, die "Verfügung" des Gläubigerausschusses vom 24. September 2024 sei ihnen lediglich per E-Mail zugestellt worden. Sie habe keine Rechtsmittelbelehrung und (wenn überhaupt) bloss eine pauschale Begründung enthalten. All diese Punkte seien je für Seite 15/17