D.________ verlangte Abtretung der Inventarposten mit der Nr. 8a et seq. mit fadenscheinigen Argumenten verweigert, bis die Verjährung gedroht habe. Es mache den Anschein, dass die Konkursverwaltung und der Gläubigerausschuss versuchen würden, mittels der hier inkriminierten Abweisung den Parteiwechsel weg von den beiden Beschwerdeführerinnen A.________ und B.________ S.A. hin zur Konkursmasse der AE.________ GmbH in Liq. im Umfang von gegen CHF 300 Mio. zu bewerkstelligen.