32 SchKG N 15 und 15b). Folglich wäre der Konkursverwalter an sich verpflichtet gewesen, Rechtsanwalt D.________ eine Nachfrist anzusetzen, um eine Vollmacht für AN.________ nachzureichen oder selbst zu unterschreiben. Da die Eingabe aber weitere nicht korrigierbare Mängel aufwies (was sogleich darzulegen ist), konnte auf die Nachfristansetzung verzichtet werden.