Solches sei umso angebrachter gewesen, als der Konkursverwalter die Abtretungseingabe auch mittels E-Mail als PDF-Kopie erhalten habe. Im Übrigen räume der Konkursverwalter selber ein, dass er eine Nachfrist zur Behebung der angeblich ungenügenden Unterschriftensituation hätte setzen müssen (vgl. act. 1 Rz 21 ff.).