1.4 Die Beschwerdeführerin 2 wird in der Beschwerdeschrift als "B.________ S.A." bezeichnet (vgl. act. 1 Rz 1). Rechtsanwalt D.________ hat die Adresse der Beschwerdeführerin 2 mit Eingabe vom 30. September 2024 nachgeliefert (vgl. act. 3/4). Somit ist als Beschwerdeführerin 2 die "B.________ S.A." und nicht die "AL.________ SA" aufzuführen (die nach Angaben des Konkursverwalters nur als Gläubigervertreterin verzeichnet ist, welche für sich keine Abtretung von Ansprüchen verlangen kann; vgl. act. 7 Rz 60).