11. Die Beschwerdegegner 2 und 3 stellten in der Beschwerdeantwort vom 18. Oktober 2024 den Antrag, auf die gegen sie und den Gläubigerausschuss erhobene Beschwerde sei nicht einzutreten. Eventualiter sei das Rechtsbegehren Nr. 3 abzuweisen (act. 8). 12. Am 4. November 2024 nahm Rechtsanwalt D.________ zu den Beschwerdeantworten der ausseramtlichen Konkursverwaltung und der beiden Mitglieder des Gläubigerausschusses Seite 5/17 Stellung (act. 10). Sodann machte er am 30. Januar 2025, am 26. Februar 2025 und am 3. März 2025 ergänzende Ausführungen (act. 11-13). Erwägungen