9. Im Nachgang zur Beschwerde reichte Rechtsanwalt D.________ mit Eingabe vom 26. September 2024 (act. 2) die Vollmachten und mit Eingabe vom 30. September 2024 (act. 3) den aktuellen Handelsregisterauszug für die C.________ GmbH, den Amtsgerichts-Auszug für die A.________ und den Creditreform-Auszug für die B.________ S.A. sowie ein Verzeichnis der deutschen "Mittelstandsgläubiger" ein. 10. Der ausseramtliche Konkursverwalter beantragte in der Beschwerdeantwort vom 17. Oktober 2024, es sei auf die Beschwerde nicht einzutreten, eventualiter sei die Beschwerde vollumfänglich abzuweisen (act. 7).