1. Es sei die Verfügung der Konkursverwaltung der AE.________ GmbH in Liq. vom 13. September 2024 zu kassieren und an die Konkursverwaltung als Vorinstanz zur Neubeurteilung gemäss den Instruktionen des Obergerichts zurückzuweisen. 2. Es sei die Verfügung des Gläubigerausschusses im Konkurs der AE.________ GmbH in Liq. vom 24. September 2024 zu kassieren und an den Gläubigerausschuss gemäss den Instruktionen des Obergerichts zurückzuweisen.