7. Am 18. September 2024 wandte sich Rechtsanwalt D.________ per E-Mail an die beiden anderen Mitglieder des Gläubigerausschusses, Rechtswalt AG.________ und Rechtsanwalt AH.________, und erläuterte, aus welchen Gründen die Verfügung des ausseramtlichen Konkursverwalters vom 13. September 2024 seiner Ansicht nach "mit schwersten Mängeln" behaftet sei. Daraufhin wurde eine Konsultativsitzung des Gläubigerausschusses und des ausseramtlichen Konkursverwalters auf den 24. September 2024 einberufen (act. 1/3). Im Anschluss an diese Sitzung teilte AH.________ als Mitglied des Gläubigerausschusses Rechtsanwalt D.__