4. Am 27. Juni 2024 versandte der ausseramtliche Konkursverwalter das Gläubigerzirkular Nr. 3 an die rund 190 Gläubiger und offerierte diesen die zusätzlich aufgenommenen Ansprüche i.S.v. Art. 260 SchKG zur Abtretung. Den Gläubigern wurde für das Stellen von Abtretungsbegehren i.S.v. Art. 260 SchKG sowie für die Bezahlung einer Gebühr von CHF 20.00 pro Anspruch und Gläubiger eine Frist bis 26. Juli 2024 angesetzt (act. 1/1/2).