2. Zwischen Sommer 2023 und Frühjahr 2024 ersuchte Rechtsanwalt D.________ in seiner Eigenschaft als Mitglied des Gläubigerausschusses den Konkursverwalter um Aufnahme diverser weiterer Ansprüche in das Konkursinventar der AE.________ GmbH in Liq. (act. 1/1 Rz 2). 3. Mit E-Mail vom 11. April 2024 übermittelte der ausseramtliche Konkursverwalter den Mitgliedern des Gläubigerausschusses den Entwurf des Inventarnachtrags sowie den Entwurf des Gläubigerzirkulars Nr. 3, mit welchem die entsprechenden Inventarpositionen den Gläubigern i.S.v. Art. 260 SchKG zur Abtretung offeriert werden sollten (act. 1/1/1).