1.2 Die Verfügung des Betreibungsamtes Zug vom 4. September 2024 ging der Beschwerdeführerin gemäss den Sendungsinformationen der Post am 6. September 2024 zu. Die Frist zur Anfechtung dieser Verfügung begann somit am 7. September 2024 zu laufen und endete am 16. September 2024. Die Eingabe der Beschwerdeführerin an das Betreibungsamt Zug trägt zwar das Datum des 16. September 2024, ging aber gemäss dem Eingangsstempel des Betreibungsamts erst am 19. September 2024 dort ein. Der Nachweis, dass die Sendung tatsächlich am 16. September 2024 bei der Post aufgegeben wurde, obliegt der Beschwerdeführerin.