7. Mit Verfügung vom 3. Oktober 2024 erkannte der Abteilungspräsident der Beschwerde aufschiebende Wirkung zu (act. 7). Seite 3/6 Erwägungen 1. Zunächst erhebt die Beschwerdeführerin Beschwerde gegen die Verfügung des Betreibungsamtes Zug vom 4. September 2024, in welcher das Amt festhielt, dass die Rechtsvorschlagsfrist am 19. August 2024 abgelaufen und der am 30. August 2024 erhobene Rechtsvorschlag verspätet sei.