5. Mit Schreiben vom 25. September 2024 teilte der Abteilungspräsident der Beschwerdeführerin mit, die Beschwerde gegen die Konkursandrohung erscheine verspätet. Zudem stelle sich die Frage, ob die Beschwerde gegen die Verfügung des Betreibungsamtes vom 4. September 2024 tatsächlich am 16. September 2024 bei der Post aufgegeben worden sei. Der Abteilungspräsident gab der Beschwerdeführerin Gelegenheit, dazu binnen 10 Tagen Stellung zu nehmen (act. 5). 6. Am 27. September 2024 stellte die Beschwerdeführerin ein Gesuch um aufschiebende Wirkung und reichte weitere Dokumente ein (act. 6).