4. In einer weiteren Eingabe vom 17. September 2024 erhob die Beschwerdeführerin beim Betreibungsamt Zug "Rekurs" gegen die Konkursandrohung vom 30. August 2024. Weiter stellte sie – erneut – ein Gesuch um Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist. Schliesslich machte sie geltend, die Zustellung des Zahlungsbefehls sei mangelhaft, und focht damit implizit die Verfügung des Betreibungsamtes Zug vom 4. September 2024 an (act. 3). Das Betreibungsamt Zug leitete auch diese Eingabe zuständigkeitshalber an das Obergericht Zug weiter (act. 4).