Die Zustellung erfolgte am 9. August 2024 an E.________, Angestellte von Rechtsanwalt F.________, Domizilhalter (act. 6/2). Per E-Mail und Einschreiben vom 29. August 2024 erhob die Beschwerdeführerin Rechtsvorschlag (act. 1/4). Mit Verfügung vom 4. September 2024 wies das Betreibungsamt Zug den Rechtsvorschlag als verspätet zurück und machte die Beschwerdeführerin auf die Möglichkeit eines Gesuchs um Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist aufmerksam (act. 1/2).