{"Signatur": "ZG_OG_003", "Spider": "ZG_Obergericht", "Datum": "2024-11-14", "PDF": {"Datei": "ZG_Obergericht/ZG_OG_003_BA-2024-53_2024-11-14.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/zg_helper/download.php?pfad=/tribunavtplus/ServletDownload/BA_2024_53_fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa7b139b7c6ac8186ac56ba91d89d72e2e47cad6a61a062f4dc41c289f64a9ad2f0f0e17f0c091c613979fed2896b8bcc9?path=fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa7b139b7c6ac8186ac56ba91d89d72e2e47cad6a61a062f4dc41c289f64a9ad2f0f0e17f0c091c613979fed2896b8bcc9&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=BA_2024_53", "Checksum": "282df5fac98060e7cacd482ae72012e3"}, "Scrapedate": "2026-02-25", "Num": ["BA 2024 53"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zug Obergericht Beschwerdeabteilung 14.11.2024 BA 2024 53"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Obergericht Beschwerdeabteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug  Beschwerdeabteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo  Beschwerdeabteilung"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "II. Beschwerdeabteilung%z%Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Konkursandrohung, Zustellung Zahlungsbefehl, Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist | Betreibungsamt Zug"}], "ScrapyJob": "446973/80/179", "Zeit UTC": "25.02.2026 03:42:31", "Checksum": "57dbd3be137aed2f4ed5d57b4585796d", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Zug Obergericht Beschwerdeabteilung 14.11.2024 BA 2024 53\nRegeste:\nKonkursandrohung, Zustellung Zahlungsbefehl, Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist | Betreibungsamt Zug\n\n4. Nach dem Gesagten ist sowohl auf die Beschwerde gegen die Verfügung des Betreibungsamtes Zug vom 4. September 2024 als auch auf die Beschwerde gegen die Konkursandrohung zufolge Verspätung nicht einzutreten. Das Gesuch um Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist ist abzuweisen.\n\n5. Das Verfahren vor der kantonalen Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs ist\ngrundsätzlich kostenlos (Art. 20a Abs. 2 Ziff. 5 SchKG).\n\n6. Gesuche um Wiederherstellung der Frist zur Erhebung des Rechtsvorschlags werden nicht\nim Rahmen des vom Grundsatz der Kostenlosigkeit beherrschten Beschwerdeverfahrens\ngemäss Art. 17 f. SchKG behandelt, weshalb die Inanspruchnahme der Aufsichtsbehörde\nKostenfolgen gemäss Art. 1 Abs. 2 GebV SchKG nach sich zieht (vgl. BlSchK 2013 Nr. 4\nE. 6c). Der Beschwerdeführerin sind daher die Kosten dieses Gesuchs aufzuerlegen.\n\nUrteilsspruch\n\n1. Auf die Beschwerde gegen die Verfügung des Betreibungsamtes Zug vom 4. September\n2024 wird nicht eingetreten.\n\n2. Auf die Beschwerde gegen die Konkursandrohung wird nicht eingetreten.\n\n3. Für die Beschwerdeverfahren werden keine Kosten erhoben.\n\n4. Das Gesuch um Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist wird abgewiesen.\n\n5. Der Beschwerdeführerin wird für das Gesuch um Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist eine Gebühr von CHF 300.00 auferlegt.\n\n6. Gegen diesen Entscheid ist die Beschwerde in Zivilsachen nach den Art. 72 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) zulässig; die Beschwerdegründe richten sich nach den Art. 95 ff.\nBGG. Eine allfällige Beschwerde ist innert 10 Tagen seit Zustellung des Entscheids schriftlich\nbegründet und mit bestimmten Anträgen sowie unter Beilage des Entscheids und der Beweismittel (vgl. Art. 42 BGG) beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, einzureichen. Die Beschwerde hat nach Art. 103 Abs. 1 BGG in der Regel keine aufschiebende\nWirkung.\nSeite 6/6\n\n7. Mitteilung an:\n- Beschwerdeführerin\n- Betreibungsamt Zug\n- Betreibungsgläubigerin C.________, vertreten durch G.________\n- Gerichtskasse (im Dispositiv)\n\nObergericht des Kantons Zug\nII. Beschwerdeabteilung\nAufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs\n\nSt. Scherer D. Huber Stüdli\nAbteilungspräsident Gerichtsschreiberin\n\nversandt am:\n"}