des Regionalen Betreibungsamtes Wohlen erhobenen Rechtsvorschlag in diesem Umfang (act. 1/5 und 3/6). Mit Schreiben vom 19. August 2024 teilte das Betreibungsamt Zug der Beschwerdeführerin unter Hinweis auf die Anzeige von der Pfändung einer Forderung vom 5. März 2024 nochmals mit, dass der vom Bezirksgericht Bremgarten der Beschwerdeführerin zugesprochene Betrag in vollem Umfang gepfändet sei und rechtsgültig nur noch an das Betreibungsamt Zug bezahlt werden könne (act. 1/1 und 3/7).