4. Weitere Abklärungen des Betreibungsamtes Zug ergaben, dass die Schuldnerin die Forderungen gegen die Beschwerdeführerin bereits in Betreibung gesetzt und eingeklagt hatte. Mit Entscheid vom 19. Juni 2024 verpflichtete das Bezirksgericht Bremgarten die Beschwerdeführerin, der Schuldnerin CHF 11'229.40 nebst Zins zu 5 % seit 1. September 2023 zu bezahlen. Zudem beseitigte es den von der Beschwerdeführerin in der Betreibung Nr. E.________ des Regionalen Betreibungsamtes Wohlen erhobenen Rechtsvorschlag in diesem Umfang (act. 1/5 und 3/6).