3. Am 8. März 2024 teilte die Beschwerdeführerin dem Betreibungsamt Zug per E-Mail mit, dass sie Bestand, Höhe und Fälligkeit der angeblichen Forderungen vollumfänglich bestreite (act. 3/3). In der Folge pfändete das Betreibungsamt Zug das Debitorenguthaben der Schuldnerin gegenüber der Beschwerdeführerin in Höhe von CHF 11'229.40 als bestrittene Forderung (act. 3/4). Die Pfändungsurkunde wurde am 10. Mai 2024 per Einschreiben versandt (act. 3/5).