1. Verschiedene Gläubiger hoben beim Betreibungsamt Zug gegen die C.________ GmbH (nachfolgend: Schuldnerin) eine Betreibung an. Am 20. Februar 2024 wurde der Gesellschafter und Geschäftsführer der Schuldnerin, D.________, rechtshilfeweise vom Betreibungsamt Villmergen einvernommen. An der Einvernahme gab D.________ (u.a.) an, die Schuldnerin verfüge über Debitorenforderungen gegenüber der A.