4. Mit Verfügung vom 23. August 2024 wies das Betreibungsamt Baar das Fortsetzungsbegehren zurück und stellte dem Beschwerdeführer dafür CHF 18.80 in Rechnung (act. 1/5). 5. Gegen den Rückweisungsentscheid reichte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 28. August 2024 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Zug ein und stellte folgendes Rechtsbegehren (act. 1): 1. Die Verfügung vom 23. August 2024 sei aufzuheben.