vorerst abzusagen (und im Falle der rechtskräftigen Abweisung der vorliegenden Beschwerde neu anzusetzen). Subeventualiter sei das Betreibungsamt Zug dringlich und superprovisorisch anzuweisen, den auf den 29. August 2024 angesetzten Pfändungsvollzug im Arrest Nr. F.________ / Betreibung Nr. G.________ zunächst um 30 Tage zu verschieben. 9. Mit Verfügung vom 28. August 2024 wies der Abteilungspräsident das Gesuch um aufschiebende Wirkung wie auch die weiteren prozessualen Anträge ab (act. 2). 10. Das Betreibungsamt Zug beantragte in der Beschwerdeantwort vom 29. August 2024 die Abweisung der Beschwerde (act. 3).