3. Die Gläubigerin prosequierte den Arrest mittels Betreibung Nr. G.________ beim Betreibungsamt Zug. Der Zahlungsbefehl datiert vom 23. Januar 2020. Die internationale Zustellung erfolgte am 21. Juli 2021 zusammen mit der Arresturkunde (act. 3/3-9, act. 4/7). Die Beschwerdeführerin erhob Rechtsvorschlag.