Am 4. September 2023 erstattete der provisorische Sachwalter seinen zweiten Bericht und beantragte, es sei über die Beschwerdeführerin der Konkurs zu eröffnen. An der Verhandlung vom 19. September 2023 beantragte die C.________ AG, der Antrag auf Konkurseröffnung sei abzuweisen und es sei ihr die definitive Nachlassstundung für die Dauer von sechs Monaten zu bewilligen. Mit Entscheid vom 26. September 2023 bewilligte die Einzelrichterin am Kantonsgericht Zug die definitive Nachlassstundung nicht und eröffnete über die Beschwerdeführerin den Konkurs. Sie wies das Handelsregisteramt Zug an, B._____