Am 7. Juni 2023 erstattete der provisorische Sachwalter seinen ersten Bericht und beantragte die Verlängerung der provisorischen Nachlassstundung bis 20. September 2023. Mit Entscheid vom 12. Juni 2023 verlängerte die Einzelrichterin die provisorische Nachlassstundung bis 20. September 2023. Am 4. September 2023 erstattete der provisorische Sachwalter seinen zweiten Bericht und beantragte, es sei über die Beschwerdeführerin der Konkurs zu eröffnen.