1. Am 16. März 2023 stellte die C.________ AG bei der Einzelrichterin am Kantonsgericht Zug ein Gesuch um Bewilligung der provisorischen Nachlassstundung für vier Monate. Mit Entscheid vom 20. März 2023 bewilligte die Einzelrichterin der C.________ AG die provisorische Nachlassstundung für drei Monate, d.h. bis 20. Juni 2023. Als provisorischer Sachwalter wurde Rechtsanwalt B.________ eingesetzt. Am 7. Juni 2023 erstattete der provisorische Sachwalter seinen ersten Bericht und beantragte die Verlängerung der provisorischen Nachlassstundung bis 20. September 2023.