Vor diesem Hintergrund ist nicht zu beanstanden, dass die Aufnahme der 44 Immobilien in Deutschland im Konkursinventar nur pro memoria (p.m.) und ohne Angabe eines Schätzwertes erfolgte. Die Behauptungen, dass noch "mindestens 10 weitere Immobilien in Deutschland aufgetaucht" seien, hat der Beschwerdeführer weder substanziiert noch belegt. Auf diese Rüge braucht nicht näher eingegangen zu werden.