Verantwortlichkeitsansprüche seien gar nicht erfasst worden. Bei den Passiven sei nicht einmal die ungefähre Anzahl Gläubiger bekannt, geschweige denn die Summe der Forderungseingaben. Wie oberflächlich gearbeitet worden sei, werde Seite 6/7 auch dadurch deutlich, dass das Inventar am 11. März 2024 um weitere CHF 40'000.00 habe ergänzt werden müssen (vgl. act. 5 S. 2).