___ AG, der C.________ AG, sei seit dem 14. Februar 2024 noch nicht einmal ein Schuldenruf erlassen worden. Für die verbundene D.________ AG sei seit dem Konkursentscheid vom 25. April 2023 ebenfalls kein Schuldenruf publiziert worden. Die Verschiebungen innerhalb der Gruppe habe er seit Langem angeprangert, irgendetwas unternommen habe das Konkursamt nicht (act. 1 S. 3). Seite 5/7