Das Konkursamt führte in der Beschwerdeantwort vom 11. September 2024 aus, aufgrund des immer noch andauernden Rechtsmittelverfahrens in Sachen Kostenvorschuss und nach Hinweisen, dass die Organe der Konkursitin in Deutschland unerlaubterweise weiterhin für die Konkursitin handeln würden, halte das Amt mittlerweile Sicherungsmassnahmen in Deutschland bereits zum jetzigen Zeitpunkt für angebracht. Das Konkursamt stehe im Kon- Seite 4/7