3. Mit Eingabe vom 7. Februar 2024 beantragte das Konkursamt beim Kantonsgericht Zug, das Verfahren sei mangels Aktiven im Sinne von Art. 230 SchKG einzustellen. Mit Entscheid vom 8. Februar 2024 erklärte das Kantonsgericht das Konkursverfahren als geschlossen, falls nicht ein Gläubiger innert 10 Tagen die Durchführung verlange und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von CHF 200'000.00 leiste. Am tt.mm.2024 publizierte das Konkursamt im Schweizerischen Handelsamtsblatt SHAB die Einstellung des Konkursverfahrens über die B.________ AG mangels Aktiven.