3.1 Hintergrund der Betreibung ist der eingangs geschilderte Streit zwischen der Beschwerdeführerin und der D.________ AG. Wie bereits erwähnt betrieb die Beschwerdeführerin die D.________ AG für eine Konventionalstrafe in Höhe von CHF 33'975.00. Der entsprechende Zahlungsbefehl in der Betreibung Nr. F.________ des Betreibungsamtes Zug wurde der D.________ AG am 10. Juni 2024 zugestellt. Am 12. Juni 2024 erhob die D.________ AG Rechtsvorschlag (act. 1/15). Rund einen Monat später, am 17. Juli 2024, leitete die D.________ AG ihrerseits gegen die Beschwerdeführerin beim Betreibungsamt Risch die vorliegende Betreibung Nr. H._____