Ferner entspreche der in Betreibung gesetzte Betrag von CHF 33'750.00 [recte: CHF 33'975.00] exakt demjenigen der Konventionalstrafe. Die unter dem Titel "Betreibungsamt Zinsen (5 %) und Zustellgebühr seit 12.03." vermerkten CHF 104.00 entsprächen den Kosten für die Ausstellung des Zahlungsbefehls. Bei der unter dem Titel "Bearbeitungsgebühr" veranschlagten Forderung von CHF 15'020.00 handle es sich ferner offenkundig um eine Fantasieforderung. Schliesslich belege auch die Drohung der D.________ AG, mit der Zeitung "24 Minuten" (wohl gemeint: 20 Minuten) in Kontakt getreten zu sein, "um Licht auf den Umgang von A._____