3. Mit Eingabe vom 15. August 2024 reichte die Beschwerdeführerin Beschwerde bei der II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs ein und stellte folgendes Rechtsbegehren (act. 1): Seite 3/6 1. Es sei in der Betreibung Nr. H.________ die Nichtigkeit der Verfügung des Betreibungsamtes Risch vom 17. Juli 2024 festzustellen und das Betreibungsamt Risch sei anzuweisen, diese Betreibung vom Register zu löschen. 2. Eventualiter sei die Verfügung aufzuheben und das Betreibungsamt sei anzuweisen, die Betreibung Nr. H.________ Dritten nicht bekannt zu geben.