___ AG die Betreibung für die Konventionalstrafe von CHF 33'975.00 nebst Zins ein. Am 10. Juni 2024 stellte das Betreibungsamt Risch der D.________ AG den entsprechenden Zahlungsbefehl in der Betreibung Nr. F.________ zu, gegen den diese Rechtsvorschlag erhob (act. 1 Rz 19 ff., act. 1/3-16). 2. Am 17. Juni 2024 sandte die D.________ AG der Beschwerdeführerin eine Rechnung im Gesamtbetrag von CHF 49'942.00 "zur Deckung der entstandenen unrech[t]m[ä]ssigen Betreibungskosten". Die Rechnung mit der Nummer G.________ enthielt folgende Positionen (act. 1/17):