3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin. 4. In der Beschwerdeantwort vom 23. Juli 2024 beantragte das Konkursamt Zug die Abweisung der Beschwerde. 5. Dazu replizierten die Beschwerdeführer mit Eingabe vom 30. September 2024 innert erstreckter Frist. 6. Am 25. Oktober 2024 stellten die Beschwerdeführer ein Gesuch um Einsicht in die Akten des Konkursamtes, welchem der Abteilungspräsident am 28. Oktober 2024 stattgab. Seite 3/5 Erwägungen