3. Dagegen reichten die Beschwerdeführer mit Eingabe vom 15. Juli 2024 Beschwerde bei der II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs ein und stellten folgende Anträge: 1. Die Verfügung des Konkursamts Zug vom 1. Juli 2024 sei aufzuheben und das Konkursamt Zug sei anzuweisen, das zuständige Konkursgericht über die neu entdeckten Aktiven zu informieren und die Wiedereröffnung des Konkurses zu beantragen. 2. Eventualiter sei die Verfügung des Konkursamts Zug vom 1. Juli 2024 aufzuheben und das Verfahren an die Vorinstanz zurückzuweisen.