2. A.________ und B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) waren nach eigenen Angaben Gläubiger der E.________ GmbH. Am 21. Juni 2024 wandten sie sich an das Konkursamt Zug und erklärten, sie hätten mehrere Forderungen aus Art. 754 ff. i.V.m. 827 OR sowie Art. 41 ff. OR neu entdeckt, welche Vermögensgegenstände i.S.v. Art. 269 SchKG darstellen würden. Sie ersuchten um Abtretung im Sinne von Art. 260 SchKG. Mit Schreiben vom 1. Juli 2024 lehnte das Konkursamt Zug die Anträge der Beschwerdeführer ab.