2.1 Die Baulandpreise in Zug hätten sich in den letzten vier Jahren verdoppelt. In der Schätzung stehe nicht, dass die Wohnung sehr einzigartig sei. Die Schätzung widerspiegle nicht den realen Marktpreis und verletze ihre Rechte als Eigentümerin. Dazu verweise sie auf das Fact Sheet der UBS bezüglich Preisentwicklung im Kanton Zug. Vor einem Jahr sei eine Schätzung bei der J.________ AG gemacht worden und diese Schätzung sei viel höher.