Mit Verfügung vom 27. August 2024 gab der Abteilungspräsident das Gutachten bei I.________ in Auftrag. 4. Am 8. Oktober 2024 erstattete I.________ das Schätzungsgutachten und reichte seine Honorarnote über CHF 5'860.00 ein. Er schätzte den Verkehrswert der 12-Zimmer-Maiso- nettewohnung samt 6 Autoeinstellplätzen (Objekt im Luxusbereich) auf CHF 13'485'000.00. 5. Die Gesuchstellerin nahm am 25. Oktober 2024 zum Schätzungsgutachten Stellung. Erwägungen