3. Mit Verfügung vom 26. Juli 2024 hielt der Abteilungspräsident fest, als Sachverständiger werde I.________, Architekt HTL/STV, in Aussicht genommen, und setzte der Gesuchstellerin eine Frist von 10 Tagen zur Leistung eines Kostenvorschusses von CHF 6'500.00 sowie zur Geltendmachung allfälliger Ausstands- oder Ablehnungsgründe gegen den designierten Schätzungsexperten. Die Gesuchstellerin leistete innert der angesetzten Frist den verlangten Kostenvorschuss und machte innert erstreckter Frist keine Ausstands- oder Ablehnungsgründe geltend. Mit Verfügung vom 27. August 2024 gab der Abteilungspräsident das Gutachten bei I.______