{"Signatur": "ZG_OG_003", "Spider": "ZG_Obergericht", "Datum": "2024-12-13", "PDF": {"Datei": "ZG_Obergericht/ZG_OG_003_BA-2024-41_2024-12-13.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/zg_helper/download.php?pfad=/tribunavtplus/ServletDownload/BA_2024_41_fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa92b337418d4ca680626576388e7acf9116aa1af026adecc2187cbc7890f1b7f5db844251b2ad7bb993fb94dec5886789?path=fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa92b337418d4ca680626576388e7acf9116aa1af026adecc2187cbc7890f1b7f5db844251b2ad7bb993fb94dec5886789&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=BA_2024_41", "Checksum": "c767752653364f5b904dfe42f09c3007"}, "Scrapedate": "2026-03-25", "Num": ["BA 2024 41"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zug Obergericht Beschwerdeabteilung 13.12.2024 BA 2024 41"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Obergericht Beschwerdeabteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug  Beschwerdeabteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo  Beschwerdeabteilung"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "II. Beschwerdeabteilung%z%Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Grundstücksverwertung / Begehren um eine neue Schätzung | Betreibungsamt Zug"}], "ScrapyJob": "446973/80/208", "Zeit UTC": "25.03.2026 03:43:04", "Checksum": "99766e9dd48780f04cf18d20c884cbb5", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Zug Obergericht Beschwerdeabteilung 13.12.2024 BA 2024 41\nRegeste:\nGrundstücksverwertung / Begehren um eine neue Schätzung | Betreibungsamt Zug\n\n3.3 Nach dem Gesagten ist das Betreibungsamt Zug anzuweisen, im Betreibungsverfahren\nNr. B.________ für die Liegenschaft GS Nrn. E.________, F.________, G.________ am\nC.________ in D.________ neu den Schätzwert von CHF 13'350'000.00 in die Steigerungsbedingungen aufzunehmen.\n\n4. Beim Entscheid der Aufsichtsbehörde über den nach erfolgter Neuschätzung einzusetzenden\nmassgebenden Schätzwert der Grundstücke handelt es sich um eine Verrichtung im Sinne\nvon Art. 1 Abs. 1 GebV SchKG (Zopfi, a.a.O., Art. 9 VZG N 11, mit Hinweis auf BGE 131 III\n136 E. 3.2). Gemäss Art. 1 Abs. 2 GebV SchKG kann für Verrichtungen, die in der GebV\nSchKG nicht besonders tarifiert sind, eine Gebühr bis zu CHF 150.00 erhoben werden. Die\nAufsichtsbehörde kann höhere Gebühren festsetzen, wenn die Schwierigkeit der Sache, der\nSeite 5/5\n\nUmfang der Bemühungen oder der Zeitaufwand es rechtfertigt. Im vorliegenden Fall ist die\nGebühr zur Deckung des Aufwands auf CHF 1'000.00 zu erhöhen. Der Gesuchstellerin, die\neine Neuschätzung verlangt hat, ist daher eine Spruchgebühr von CHF 1'000.00 aufzuerlegen. Ferner sind der Gesuchstellerin die Gutachterkosten für die Neuschätzung des Grundstücks im Betrag von CHF 5'860.00 aufzuerlegen (ZR 69 Nr. 116).\n\nUrteilsspruch\n\n1. Das Betreibungsamt Zug wird angewiesen, im Betreibungsverfahren Nr. B.________ für die\nLiegenschaft GS Nrn. E.________, F.________, G.________ am C.________ in D.________\nneu den Schätzwert von CHF 13'350'000.00 in die Steigerungsbedingungen aufzunehmen.\n\n2.1 Der Gesuchstellerin wird eine Spruchgebühr von CHF 1'000.00 auferlegt.\n\n2.2 Die Gesuchstellerin hat die Kosten der Neuschätzung des Sachverständigen I.________ im\nBetrag von CHF 5'860.00 zu tragen.\n\n2.3 Die Spruchgebühr von CHF 1'000.00 und die Kosten der Neuschätzung von CHF 5'860.00\nwerden vom geleisteten Kostenvorschuss von CHF 6'500.00 bezogen. Der Restbetrag von\nCHF 360.00 wird der Gesuchstellerin in Rechnung gestellt.\n\n3. Gegen diesen Entscheid ist die Beschwerde in Zivilsachen nach den Art. 72 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) zulässig; die Beschwerdegründe richten sich nach den Art. 95 ff.\nBGG. Eine allfällige Beschwerde ist innert 10 Tagen seit Zustellung des Entscheids schriftlich\nbegründet und mit bestimmten Anträgen sowie unter Beilage des Entscheids und der Beweismittel (vgl. Art. 42 BGG) beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, einzureichen. Die Beschwerde hat nach Art. 103 Abs. 1 BGG in der Regel keine aufschiebende\nWirkung.\n\n4. Mitteilung an:\n- Gesuchstellerin\n- Betreibungsamt Zug\n- K.________ AG (Gläubigerin)\n- Gerichtskasse (im Dispositiv)\n\nObergericht des Kantons Zug\nII. Beschwerdeabteilung\nAufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs\n\nSt. Scherer D. Huber Stüdli\nAbteilungspräsident Gerichtsschreiberin\n\nversandt am:\n"}