So war es ihm denn auch möglich, am 9. Januar 2024, als er gemäss dem Arztzeugnis zu 100 % arbeitsunfähig war, den Postausgang seiner E-Mails zu prüfen und mit E-Mail vom gleichen Tag Rechtsvorschlag zu erheben. Schliesslich steht die von ihm geltend gemachte Mandelentzündung in starkem Kontrast zu seinen Ausführungen in der E-Mail vom 9. Januar 2024 an das Betreibungsamt, wonach er "erst heute Nachmittag nach den Ferien" festgestellt habe, dass seine E-Mail vom 21. Dezember 2023 im Postausgang stecken geblieben sei.