Darin hatte er ausgeführt, bereits am 21. Dezember 2023 eine E-Mail verfasst zu haben, um Teilrechtsvorschlag mit Bezug auf die Auslagen und den Verzugsschaden zu erheben. Da sein Laptop nicht mit dem WLAN verbunden gewesen sei bzw. er die SIM im Laptop nicht aktiviert gehabt habe, sei die E-Mail im Postausgang stecken geblieben. Dies habe er erst "heute Nachmittag" [9. Januar 2024] nach den Ferien gesehen. Weiter hielt der Gesuchsteller im Gesuch fest, gemäss der Verfügung des Betreibungsamtes vom 10. Januar 2024 sei die Rechtsvorschlagsfrist am 5. Januar 2024 abgelaufen.